Breitbandausbau Gewerbegebiete

Breitbandförderung

Sonderaufruf Gewerbegebiete

Breitbandförderung für die Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt

Gefördert durch:

BFP-Logo-2020

Die Finanzierung der Ausbauprojekte

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Fördersumme Bund

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Fördersumme Land

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Eigenanteil Kommunen

Das Projekt

Der Kreis Steinfurt hat zum Ende des Jahres 2025 ab 95 % seiner Adressen eine verfügbare Glasfaseranbindungen bis in die Häuser (FTTH / FTTB) sichergestellt. In den Gewerbegebieten liegt die Verfügbarkeit nach Anbieterangaben sogar bei 100%.. Möglich macht das der Sonderaufruf für Gewerbegebiete im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes.

11 von 24 Städten und Gemeinden hatten zuvor in den Gewerbegebieten noch keine flächendeckende FTTB Versorgung. Auf Basis einer Markterkundung im Jahr 2020 wurden die letzten Versorgungslücken in den Gewerbegebieten nach Flächennutzungsplan identifiziert. Auf dieser Grundlage haben wir für folgende in der Karte orange dargestellten Städte und Gemeinden Förderanträge gestellt.

Zum Ende des Jahres 2025 wurde das letzte geförderte Ausbaugebiet in diesem Projekt fertiggestellt. Die Gewerbegebiete in den teilnehmenden Städten und Gemeinden sind damit zu 100 % mit Glasfaser erschlossen. Details zu den einzelnen Projekten und den die Erreichung de Ausbauziele erfahren Sie durch Klick auf die jeweilige Gemeinde.

Baufortschritt kann überall auf 100% gesetzt werden. Auch zu den Meilensteinen kann ein Haken gesetzt werden bei der Ausbauphase und Projektabschluss ergeben sich jeweils Anpassungen wobei gilt: Projektabschluss = Ende Ausbauphase.

Generelle Fragen zu unseren Förderprojekten beantworten wir in unseren FAQ.

Karte_West

Die Ausbauprojekt in den Städten und Gemeinden

FAQs

Gefördert wird der Ausbau von Glasfaseranschlüssen bislang noch nicht versorgter Adressen in Gewerbegebieten in allen Städten und Gemeinden, die den Kreis mit einer Antragstellung für den Sonderaufruf Gewerbegebiete beauftragt haben.

Der Ausbau in Fördergebieten ist für die Unternehmen nicht wirtschaftlich. Um das auszugleichen, wird dem ausbauenden Unternehmen ein Zuschuss, die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke, zur Verfügung gestellt. Wie hoch diese Wirtschaftlichkeitslücke ist, wird im Rahmen einer formalen Ausschreibung festgestellt: Das Unternehmen, das den geringsten Zuschuss für einen Ausbau mit qualitativen Mindeststandards benötigt, bekommt den Zuschlag.

 

Das ist eine der Förderbedingungen: Nur Gewerbe- und Industrieflächen sowie Sonderflächen für Häfen nach Flächennutzungsplan sind förderfähig.

Auch für die anderen bislang noch nicht versorgten Gebiete arbeiten wir an einer Lösung. Unser Ziel ist der flächendeckende Glasfaserausbau für möglichst alle Unternehmen und Anwohner.

Obgleich es sich ausschließlich um Gewerbeflächen handelt, gibt es in den Ausbaugebieten auch Privathaushalte: Betriebsleiterwohnung oder historisch bedingt auch Wohnhäuser. Auch die können einen geförderten Anschluss erhalten.

Entweder sind in Ihrer Kommune bereits alle Gewerbeflächen versorgt oder die Zahl der noch nicht erschlossenen Adressen ist so gering, dass sich die Kommune entschieden hat diese Adressen im Rahmen der jetzt kommenden Grauen Flecken Förderung gemeinsam mit weiteren Adressen im Außenbereich zu erschließen.

Die Beauftragung des Hausanschlusses und ggf. eines Endkundenvertrags erfolgt direkt beim ausbauenden Unternehmen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Projektsteckbrief für Ihre Kommune.

Nein! Die Anbieter sind verpflichtet Ihnen im Rahmen der Förderung kostenfrei einen Anschluss ins Haus zu legen. Hierzu müssen Sie während der Vermarktungsphase einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit dem Anbieter schließen und den Ausbau genehmigen.

Ob Sie über diesen Anschluss auch Internet, Telefon oder weitere Dienstleistungen vom Anbieter beziehen möchten, bleibt Ihnen überlassen und ist keinesfalls verpflichtend. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, wird Ihnen ein sogenannter passiver Anschluss bis ins Haus gelegt. Wenn Sie diesen Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchten, kann dieser dann einfach und ohne weitere bauliche Maßnahmen aktiviert werden.

Garantiert kostenfrei erhalten Sie Ihren Hausanschluss, wenn Sie ihn während der Vermarktungsphase beauftragen. Von wann bis wann die läuft, erfahren Sie in den Detailinfos zu dem Projekt in deiner Gemeinde.

Einige Anbieter machen zum Projektende hin eine so genannte „Besenrunde“ und geben noch einmal allen die Gelegenheit, die es bislang verpasst haben, sich anzuschließen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Also: Lieber schnell und von Beginn an dabei sein!

Wenn Sie keinen Hausanschluss beauftragen, werden die für Sie vorgesehenen Glasfasern bis zur Grundstücksgrenze verlegt und der Hausanschluss bis hierhin vorbereitet. Man spricht von der so genannten Homes Passed Versorgung. Sollten Sie sich später doch einen Hausanschluss wünschen, kann dieser direkt von Ihrer Grundstücksgrenze aus verlegt werden.

 

Achtung: Sobald die Vermarktung im Rahmen der Förderung hierfür abgeschlossen ist, gibt es dafür keine Förderung mehr und die Kosten dafür können Dir vom Anbieter in Rechnung gestellt werden

Der Bund beteiligt sich mit 50% an den Kosten und das Land mit 40%. Die 10% Eigenanteil tragen die Städte und Gemeinden. Für die finanzschwachen Kommunen übernimmt das Land den Eigenanteil komplett. Die Abwicklung der Projekte inklusive Antragstellung übernimmt der Kreis Steinfurt im Auftrag seiner Kommunen.